Flexible Versorgungs- und Vergütungssysteme für ungewisse Zeiten – danach suchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer aber auch rechtliche und steuerliche Berater immer häufiger. Nicht zuletzt aufgrund der Unsicherheiten am Arbeitsmarkt, der Wirrungen durch die Finanzmarktkrise, der komplizierten sozialrechtlichen Gesetzeslage und den erheblichen Einschnitten in die gesetzliche Rentenversicherung sind Betroffene aus allen Bereichen auf der Suche nach zukunftsfähigen Absicherungsstrategien, um bestimmte Lebensphasen ausgewogen und verantwortungsvoll finanziell planen zu können.
Denn Strukturreformen ist das Schlagwort dieser Zeit in Deutschland. Ob Neuausrichtungen am Wirtschaftsstandort, Arbeitsmarktpolitik oder die Gesundheitspolitik – überall soll durch Strukturveränderungen der „Status quo“ verbessert werden.
Im Bereich der sozialen Altersabsicherung hat diese Strukturreform bereits stattgefunden. Novellierung des Betriebsrentengesetzes, Auswirkungen des Altersvermögensgesetzes, Einführung des Alterseinkünftegesetzes sowie die Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalters („Rente mit 67″) – in keinem anderen Bereich der Sozialpolitik sind in den letzten Jahren bis zum heutigen Tage solch einschneidende Veränderungen sowie hoheitliche Eingriffe des Gesetzgebers erfolgt.
Ausschlaggebend hierfür ist die nicht mehr aufzuhaltende demographische Entwicklung, die zeigt, dass das Finanzierungssystem der gesetzlichen Rentenversicherung in seiner heutigen Form nicht mehr zukunftsfähig ist. Das bisher formulierte Ziel der Sicherung des Lebensstandards im Alter wurde abgelöst durch das Ziel der Erhaltung einer (allerdings nicht wegzudenkenden und daher unabdingbaren) Grundversorgung im Alter – auch wenn der breiten und betroffenen Öffentlichkeit dies nicht immer eindeutig vermittelt wird durch die zuständigen hoheitlichen Stellen.
Für die umsichtigen Rechtsanwender, Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird hierdurch unverkennbar deutlich:
Da die Altersabsicherung stärker in die Eigenverantwortung der Bürger transferiert worden ist, müssen zur Absicherung des Lebensstandards im Alter sämtliche Formen der privaten und vor allem der betrieblichen Altersversorgung herangezogen werden, aber auch innovative Ergänzungsbausteine müssen integriert werden.
Glücklicherweise hat der Gesetzgeber mit der Einführung des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 (sog. „Flexi-Gesetz“) die Möglichkeit geschaffen, eine Antwort auf diese Herausforderungen zu finden. Mit der Einführung daraus resultierender Zeitwertkonten ergeben sich seitdem für weite Arbeitnehmer- und Beschäftigungskreise herausragende neue Möglichkeiten zur Arbeitszeitflexibilisierung und zur Planung der individuellen Versorgungssituation während des Berufslebens sowie im Vorfeld des Bezugs von gesetzlichen Rentenleistungen.
Gemäß den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers ist es vor diesem Hintergrund für Arbeitnehmer möglich, auf die Auszahlung beliebiger Gehaltsbestandteile in frei festzulegender Höhe zu verzichten und diese steuer- und sozialabgabenfrei dem jeweiligen Zeitwertkonto zuzuführen. Nur ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt oberhalb der Grenze zur sog. „geringfügigen Beschäftigung“ muss nach einem diesbezüglichen Entgeltverzicht beim jeweiligen Arbeitnehmer noch bestehen bleiben, sofern er vor Entgelteinbringung in ein Zeitwertkonto ebenfalls keine geringfügige Beschäftigung ausgeübt hat.
Durch die Möglichkeit dieses „Brutto-Sparens“ können Arbeitnehmer aus eigenen, gestundeten Entgeltbestandteilen „Lohnreserven“ aufbauen, wodurch zu einem späteren Zeitpunkt ggf. gewünschte Freistellungs- bzw. Vorruhestandsphasen bis zum Erreichen des gesetzlichen Regelrenteneintrittsalters finanziert werden können.
Anders als bei der gesetzlichen Altersteilzeit, deren gesetzliche Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit seit dem 01.01.2010 entfallen ist, wird ein Zeitwertkontensystem somit vollumfänglich aus Entgeltbestandteilen des Arbeitnehmers finanziert, so dass für den Arbeitgeber keine zusätzlichen Ertrags- und Liquiditätseinbußen als Folge entstehen. Gleichzeitig können Arbeitgeber jedoch durch den Einsatz von Zeitwertkontenlösungen personalpolitische Altersstruktursteuerungen vornehmen, um ggf. eine angestrebte Neujustierung der Belegschaft zu erreichen. Der Arbeitnehmer kann folglich seine Zeitwertkontenbesparung selbstständig steuern (nach den Vorgaben der abgesteckten Rahmenbedingungen des Arbeitgebers), um auf diesem Weg den Umfang von Freistellungs- oder Vorruhestandsphasen bestimmen zu können, in denen dann die nachgelagerten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben stattfinden.
Mitglieder des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. begleiten sowohl Arbeitgeber als auch Berater aus allen Bereichen bei der kompletten rechtlichen Implementierung von Zeitwertkontensystemen in das eigene bzw. in Unternehmen aus Mandatsverhältnissen. Hierzu werden sämtliche notwendigen rechtlichen Erfordernisse und Hintergründe, wie Tarifverträge, Öffnungsklauseln, Bilanzbehandlung usw., analysiert und passend umgesetzt.